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Schwimm Sport
    Verein Grenzach e.V.
Neuigkeiten
23.09.2015SSVG Neuigkeiten fuer die Hallenbadsaison 15_16

A.        Nichtschwimmerausbildung beim SSV Grenzach

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Qualität und Durchführung der Nichtschwimmerausbildung des SSV Grenzach unter einer zu grossen Anzahl an Teilnehmer leidet. Deshalb wird ab der neuen Hallenbadsaison 2015 / 16 folgendes Vorgehen eingeführt:

1.  Für alle Teilnehmer gilt: das fünfte Lebensjahr muss bis Jahresende erreicht sein.
2.  Die einzelnen Gruppen haben künftig nur noch max. 10 Teilnehmer (es wird eine Warteliste bei Bedarf erstellt)
3.  Als Übergangslösung in dieser Hallenbadsaison werden auch jene Teilnehmer des letzten Winters übernommen, die das Kriterium unter 1.) nicht erfüllen. Für Alle Nichtschwimmer, die bereits im letzten Winter im SSVG Schwimmkurs waren und noch nicht schwimmen können, beginn die Nichtschwimmerausbildung am Freitag den 09.10.2016 um 18.30 Uhr, damit wir wissen, wie viele Neuanmeldungen für den neuen Nichtschwimmerkurs angenommen werden können.
4.  Alle Neuanmeldungen für den neuen Nichtschwimmerkurs sind mit Name und Geburtsdatum zu richten an:

Marina Schreiber, wenn möglich per eMail: schreiber.marina@gmx.de
ansonsten per Tel.: 07624 980123.

Die Zuteilung der freien Plätze erfolgt nach dem Eingang der Anmeldungen, die angenommenen Teilnehmer werden rechtzeitig zum 1. gemeinsamen Nichtschwimmkurs am Freitag am 16.10.2015, 18.30 Uhr informiert. Dazu ist das ausgefüllte Anmeldeformular bereits mitzubringen, welches von der SSVG Homepage  www.ssvgrenzach.de, unter Sonstiges, herunter geladen werden kann. Alle nicht berücksichtigten Anmeldungen werden entsprechend auf eine Warteliste übernommen. 

B.        Allgemeines zum Trainingsbetrieb

1.  Aus versicherungstechnischen Gründen ist der Jahresbeitrag mit der Neuanmeldung (Schwimmer und Nichtschwimmer) für das laufende Jahr zwingend. Dreimal Schnuppern wie in der Vergangenheit ist im grossen Becken nur noch einmal möglich. Für die Nichtschwimmerausbildung ist die Anmeldung verbindlich.
2.  Die reine Mitgliedschaft im SSV Grenzach berechtigt nicht zur generellen Teilnahme am Schwimmtraining. Dazu ist eine entsprechende Aufnahme in eine der Trainingsgruppen notwendig.
3.  Die Übungsleiter sind berechtigt, bei dreimaligem unentschuldigtem Fehlen im Training, den Teilnehmer vom weiteren SSVG Training auszuschliessen.


Letzte Änderung durch Norbert Viereck am 23.09.2015
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